VGP im Saarland
| Was | VGP |
|---|---|
| Wann |
13.10.2012 08:00
bis 14.10.2012 17:00 |
| Wo | Raum Saarland |
| Name | Ernst Zeimetz |
| Kontakt-E-Mail | ernst@zeimetz.de |
| Kontakt-Telefon | 06762-8225 |
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Die zweite VGP 2012 findet im Saarland statt. Prüfungsort und Suchenlokal werden rechtzeitig bekannt gegeben. Nennungen bis 04. Oktober 2012 an den 1. Vorsitzenden Nenngeld in Höhe von 100,-- Euro für Mitglieder und 115,--Euro für Nichtmitglieder bis zum Nennschluß auf das Vereinskonto überweisen.
Allgemeine Prüfungsbedingungen
● Zu den Prüfungen entsprechend § 23 der Satzung des JGHV sind zugelassen:
1. Im Zuchtbuch eines dem JGHV angehörenden Zuchtvereins/Verbandes eingetragene Jagdhunde.
2.
Im Ausland gezüchtete Jagdhunde, deren Rasse durch einen
zuchtbuchführenden Verein im JGHV vertreten ist und deren Ahnentafel
von diesem in sein Zuchtbuch übernommen und mit dem Aufdruck des
„Sperlingshundes“ versehen ist.
3. Im Ausland gezüchtete Jagdhunde,
die nicht unter Ziffer 2. fallen, mit einer von der FCI anerkannten
Ahnentafel, deren Identität vom VDH geprüft ist, mit Zustimmung des
Präsidiums des JGHV (Die Zustimmung wird einmal für die Rasse bis auf
Widerruf erteilt).
● Kranke und krankheitsverdächtige Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.
● Heiße Hündinnen sind vor Prüfungsbeginn der Suchenleitung zu melden und separat zu verwahren.
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Die jeweiligen tierseuchenrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
Der gültige Impfpass ist zusammen mit der Ahnentafel der Suchenleitung
unaufgefordert bei Prüfungsbeginn vorzulegen.
● Jeder Führer ist für
die Einhaltung der jagd- und waffenrechtlichen Vorschriften selbst
verantwortlich. Der Jagdschein ist bei Prüfungsbeginn vorzuweisen.
Ausnahmen vom Jagdscheinzwang sind in ausreichendem zeitlichen Vorfeld
im Anhalt an die
Rahmenrichtlinie des JGHV bei der Suchenleitung
schriftlich zu beantragen. Der Prüfungsleiter fällt die Entscheidung
über die Prüfungszulassung. Für Hunde in
Nichtjägerhand ist vor Prüfungsbeginn ein ausreichender Versicherungsschutz schriftlich
nachzuweisen.
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Die Annahme der Meldungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs.
Vereinsmitglieder haben Vorrang. Die Zahl der zugelassenen Hunde kann
beschränkt werden.
● Gerichtet wird nach der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Prüfungsordnung (PO) des JGHV
(VZPO, VGPO, VPSO, VswPO oder VFSPO).
● Jeder Führer hat eine Flinte, ausreichend Patronen und das notwendige Schleppwild mit sich zu führen.
● Der Eigentümer des Hundes muss Mitglied eines dem JGHV angeschlossenen Vereines sein.