VJP im Saarland
| Was | VJP |
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| Wann |
28.04.2012 07:30
28.04.2012 17:00
28.04.2012 von 07:30 bis 17:00 |
| Wo | Saarland |
| Name | Theo Kreutzer |
| Kontakt-Telefon | 06821 690399 |
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Prüfungsort und Suchenlokal werden noch bekannt gegeben Nennungen bis 15. April 2012 an den 1. Vorsitzenden Nenngeld bis zum Nennschluß durch Überweisung auf das Vereinskonto
Allgemeine Prüfungsbedingungen
● Zu den Prüfungen entsprechend § 23 der Satzung des JGHV sind zugelassen:
1. Im Zuchtbuch eines dem JGHV angehörenden Zuchtvereins/Verbandes eingetragene Jagdhunde.
2.
Im Ausland gezüchtete Jagdhunde, deren Rasse durch einen
zuchtbuchführenden Verein im JGHV vertreten ist und deren Ahnentafel
von diesem in sein Zuchtbuch übernommen und mit dem Aufdruck des
„Sperlingshundes“ versehen ist.
3. Im Ausland gezüchtete Jagdhunde,
die nicht unter Ziffer 2. fallen, mit einer von der FCI anerkannten
Ahnentafel, deren Identität vom VDH geprüft ist, mit Zustimmung des
Präsidiums des JGHV (Die Zustimmung wird einmal für die Rasse bis auf
Widerruf erteilt).
● Kranke und krankheitsverdächtige Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.
● Heiße Hündinnen sind vor Prüfungsbeginn der Suchenleitung zu melden und separat zu verwahren.
●
Die jeweiligen tierseuchenrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
Der gültige Impfpass ist zusammen mit der Ahnentafel der Suchenleitung
unaufgefordert bei Prüfungsbeginn vorzulegen.
● Jeder Führer ist für
die Einhaltung der jagd- und waffenrechtlichen Vorschriften selbst
verantwortlich. Der Jagdschein ist bei Prüfungsbeginn vorzuweisen.
Ausnahmen vom Jagdscheinzwang sind in ausreichendem zeitlichen Vorfeld
im Anhalt an die
Rahmenrichtlinie des JGHV bei der Suchenleitung
schriftlich zu beantragen. Der Prüfungsleiter fällt die Entscheidung
über die Prüfungszulassung. Für Hunde in
Nichtjägerhand ist vor Prüfungsbeginn ein ausreichender Versicherungsschutz schriftlich
nachzuweisen.
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Die Annahme der Meldungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs.
Vereinsmitglieder haben Vorrang. Die Zahl der zugelassenen Hunde kann
beschränkt werden.
● Gerichtet wird nach der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Prüfungsordnung (PO) des JGHV
(VZPO, VGPO, VPSO, VswPO oder VFSPO).
● Jeder Führer hat eine Flinte und ausreichend Patronen mit sich zu führen.
● Der Eigentümer des Hundes muss Mitglied eines dem JGHV angeschlossenen Vereines sein.